Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen
Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt.
Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die
Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht, also die
konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen
verankert sind. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen
gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und
der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise
nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften,
die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens
befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz.
Dennoch sind diese Rechtsnormen für das Verständnis des Steuerrechts
unerlässlich.
Das Wort "Steuer" kommt aus dem Althochdeutschen stiura und
bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der in § 3
Abgabenordnung sind Steuern:
Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Land, Gemeinde) zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Zölle und Abschöpfungen der EU gehören
ebenfalls zu den Steuern.
Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent, weshalb es
von vielen als ungerecht empfunden wird. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen
erschweren die Rechtsanwendung, ermuntern zu aufwendigen Gestaltungen und erfordern
einen hohen Beratungsaufwand.
Ironischerweise
wird durch einen Erlass noch lange nicht immer was erlassen.
Schon mal
gar nicht Steuern, Abgaben oder andere Verpflichtungen.
Willy Meurer, (*1934), deutsch-kanadischer Kaufmann, Aphoristiker und Publizist,
M.H.R. (Member of the Human Race), Toronto